Mark Nordmann berät und vertritt Mandanten in allen allgemeinen Rechtsangelegenheiten, u. a. in Straßenverkehrsangelegenheiten, in Schadenersatz- und Forderungsangelegenheiten, in mietrechtlichen Angelegenheiten, beim Abschluß von Verträgen oder auch als Strafverteidiger.
Als Fachanwalt gehören arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowohl auf Seiten von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern häufig zu seinem Aufgabengebiet.
Mark Nordmann wurde 1966 geboren und hat in Hannover und Speyer studiert. |